Noch 71 Tage…
…bis Heiligabend. Anfang September die ersten Weihnachtsgebäcke im Supermarkt, Anfang Oktober die ersten Weckmänner in der Bäckerei… das ist mir eindeutig zu früh! Aber abgesehen davon, dass mein eigenes Empfinden noch eher dem Altweibersommer entspricht, sind viele jetzt mittendrin in der Planung zur betrieblichen Weihnachtsfeier. Dabei sollten so früh wie möglich u.a. diese steuerlichen Fragen gestellt und in die Planung mit einbezogen werden, damit nach der Feier keine bösen Überraschungen lauern:
- Wie hoch ist der Brutto-Freibetrag pro Teilnehmer für wie viele Feiern im Jahr absetzbar?
- Welche Kosten sind dem Freibetrag zuzuordnen?
- Welche Dokumentationspflichten habe ich?
- Was passiert, wenn einige kurzfristig absagen und so der anteilige Teilnehmerbetrag den absetzbaren plötzlich übersteigt?
- Was gilt für eingeladene Lebens- und Geschäftspartner?
Zum tieferen Eintauchen in die Materie, hier der Link zum Bundesfinanzministerium.
Auch hier gilt: gut geplant, ist halb gewonnen! Viel Spaß beim Feiern!